Pflegegeld kürzt Mindestsicherung

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Pflegegeld kürzt Mindestsicherung 2018-04-05T19:30:07+00:00

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Mag. Michael Svoboda, Präsident KOBV – der Behindertenverband
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Dr. Regina Baumgartl, Generalsekretärin und leitende Sozialrechtsexpertin KOBV – der Behindertenverband
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Sparen bei den Schwächsten: Pflegegeld kürzt Mindestsicherung

Der KOBV – der Behindertenverband fordert, pflegende Angehörige und Pflegebedürftige zu unterstützen, statt ihnen das Leben schwer zu machen.

Das Pflegegeld stellt zwar beim Pflegebedürftigen selbst grundsätzlich kein Einkommen dar, aktuell kürzen aber die Länder pflegenden Angehörigen die Mindestsicherung, wenn Pflegegeld z.B. für ein Kind bezogen und die Pflege im Familienkreis erledigt wird. Das führt immer wieder zu unzumutbaren sozialen Härten und existenziellen Bedrohungen. Der KOBV Österreich macht sich für eine bundesweite Klärung dieser sozialrechtlichen Gefährdungssituation stark und weist auf den gesellschaftlich bedeutenden Beitrag hin, den pflegende Angehörige leisten.

Wien, am 22.8.2017 – Ein konkreter Fall der Kürzung der Mindestsicherung aufgrund von Pflegegeldbezug ist aktuell in Niederösterreich an die Öffentlichkeit gekommen. Einer Mutter wurde die Mindestsicherung gekürzt, weil sie ihre pflegebedürftige Tochter zu Hause pflegt. Ihr wurde das Pflegegeld ihrer Tochter als Einkommen angerechnet. Hätte die Mutter ihre Tochter in einem Heim untergebracht, würde sie weiter die volle Mindestsicherung beziehen.

KOBV fordert eine österreichweite Lösung

KOBV Präsident Mag. Michael Svoboda erklärt: „Hier wird die Mutter bestraft, weil sie sich selbst um ihr pflegebedürftiges Kind kümmert! Diese Gesetzeslage ist untragbar und beschämend. Eine bundeseinheitliche Regelung im Interesse der Pflegebedürftigen und der pflegenden Angehörigen ist dringend erforderlich, um zu verhindern, dass betroffene Familien weiter in ihrer Existenz bedroht werden.“

Im Land Niederösterreich wird bereits an der Behebung dieses Missstandes gearbeitet: Künftig soll dort die Mindestsicherung pflegender Angehöriger beim Bezug von Pflegegeld nicht mehr gekürzt werden. Ein entsprechender Entwurf einer landesrechtlichen Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln ist derzeit in Begutachtung.

Svoboda betont: „Diese Änderung ist ausdrücklich zu begrüßen! Niederösterreich übernimmt damit eine Vorreiterrolle, der hoffentlich bald die anderen Bundesländer folgen werden. Einer in Österreich einheitlichen gesetzlichen Regelung wäre aber der Vorzug zu geben, damit in ganz Österreich das Pflegegeld beim Bezug der Mindestsicherung nicht mehr als anrechenbares Einkommen gewertet wird. Hier werden Menschen, die maßgeblich zur Aufrechterhaltung des sozialen Systems in Österreich beitragen vom System benachteiligt, anstatt gefördert zu werden. Es ist wünschenswert, dass soziale Themen, die in ganz Österreich starke Auswirkungen auf eine bedeutende Gruppe unserer Bevölkerung haben, entsprechend ihrer Gewichtigkeit auch auf Bundesebene geregelt werden.

Das Engagement pflegender Angehöriger würdigen

80 Prozent aller Pflegebedürftigen in Österreich werden von nahen Angehörigen gepflegt. Sie leisten damit einen bedeutenden gesellschaftspolitischen Beitrag, ohne den das Pflegesystem nicht aufrecht zu erhalten wäre. Diese Angehörigen nehmen neben psychischen und physischen Belastungen oft große Entbehrungen in Kauf, müssen sie doch in vielen Fällen ihre Berufstätigkeit aufgeben oder zumindest reduzieren, um für den pflegebedürftigen Angehörigen ausreichend sorgen zu können.

„Diese engagierten Angehörigen dürfen nicht bestraft werden“, betont Svoboda. „Das Pflegegeld hat den Zweck pflegebedingte Mehraufwendungen abzugelten, um pflegebedürftigen Personen die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern und die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen. Solange das Pflegegeld als Einkommen uminterpretiert werden kann ist dieser Zweck nicht erreicht.“

Noch immer keine Valorisierung des Pflegegelds

Dr. Regina Baumgartl, die Generalsekretärin und leitende Sozialrechtsexpertin des KOBV führt detailliert aus: „Durch die jahrelange Nichtvalorisierung der Pflegegelder ist es bereits zu einer starken realen Abwertung der Pflegegeldbeträge gekommen, die in Verbindung mit anderen Kostensteigerungen vor allem am Gesundheitssektor dazu geführt hat, dass Pflege für viele Personen schon jetzt vielfach nicht mehr leistbar ist. Die langjährige KOBV-Forderung, eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes gesetzlich zu verankern, wurde leider bis heute noch nicht umgesetzt.“

Über den KOBV – der Behindertenverband

Der KOBV Österreich ist die Dachorganisation der Kriegsopfer- und Behindertenverbände der einzelnen Bundesländer und somit die größte Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Der KOBV engagiert sich für alle Menschen mit Behinderungen, egal welche Ursache ihre Behinderung hat. Er hilft chronisch Kranken genauso wie Unfallopfern Ihre Rechte durchzusetzen und bietet neben der politischen Interessenvertretungsarbeit, individuelle Sozialrechtsberatung und Rechtsvertretung.

Weitere Informationen über den KOBV erhalten Sie unter www.kobv.at.

Rückfragehinweis:
Mag. Michael Leitner, MAS
Public Health PR GmbH
T +43/ 1/ 60 20 530-92
F +43/ 1/ 60 20 530-90
M +43/ 699/ 155 244 31
E michael.leitner@publichealth.at

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